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   OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00   

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https://dejure.org/2001,10920
OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00 (https://dejure.org/2001,10920)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 U 196/00 (https://dejure.org/2001,10920)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 U 196/00 (https://dejure.org/2001,10920)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zustimmung zur Zahlung einer verringerten Miete; Anspruch auf Neufestsetzung der Miete; Vorrang der Staffelmietvereinbarung; Ermittlung der Indexveränderung und Nichterreichen des Wertes der Wertsicherungsklausel; Kosten des Sachverständigen zur Ermittlung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zustimmung zur Zahlung einer verringerten Miete; Anspruch auf Neufestsetzung der Miete; Vorrang der Staffelmietvereinbarung; Ermittlung der Indexveränderung und Nichterreichen des Wertes der Wertsicherungsklausel; Kosten des Sachverständigen zur Ermittlung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wertsicherungsklausel; Lebenshaltungskostenindex; Miete; Neufestsetzung; Herabsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 319 (a.F.)
    Auslegung einer Wertsicherungsklausel in einem Wohnraummietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1017
  • NZM 2001, 468
  • ZMR 2001, 527
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 17.10.1978 - 5 U 27/78
    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00
    Der Senat verkennt nicht, dass die von dem Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (OLGZ 81, 96 f.) eine Mietanpassungsklausel betrifft, und dass die von dem Landgericht weiter in Bezug genommene Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG (ZMR 1992, 534) nicht ohne Widerspruch geblieben ist (vgl. Cassing, ZMR 1992, 536).
  • BVerfG, 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95

    Willkürverbot und fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00
    Der Wert der Beschwer und der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren richten sich hinsichtlich des Antrags auf Zustimmung zur Herabsetzung der monatlichen Miete bei dem vorliegenden gewerblichen Mietverhältnis nach § 9 ZPO , weil insoweit keine andere Beurteilung als bei einer Klage auf Mietzinserhöhung in Betracht kommt (vgl. Senat, OLGR 1996, 84; BVerfG WuM 1996, 321 [BVerfG 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95] ).
  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 243/72

    Erhöhung eines Mietzinses infolge eines sachverständigen Schiedsgutachtens -

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00
    Zwar sind bei einer Neufestsetzung der Miete, anders als bei einer Anpassung, die Äquivalenzvorstellungen der Parteien bei Vertragsabschluss nicht zu berücksichtigen, sondern es ist so vorzugehen, als ob die Vertragsparteien erstmals in Vertragsverhandlungen eintreten und einen neuen Mietzins aushandeln (vgl. BGH NJW 1975, 1557).
  • BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 148/98

    Zustimmung und Bewilligung eines Vormerkungsberechtigten zur Begründung eines

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00
    Zwar hat das OLG Frankfurt angenommen, dass im Falle einer Mietneufestsetzungsklausel der Schiedsgutachter befugt sei, auch bei einem Anstieg des vereinbarten Preisindexes einen niedrigeren als den ursprünglich vereinbarten Mietzins festzusetzen (vgl. NJW-RR 1999, 380).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins;

    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00
    Gleichwohl zwingt auch die von den Klägern angeführte Entscheidung des OLG Frankfurt (NJW-RR 1999, 379) zu keiner abweichenden Beurteilung.
  • OLG München, 27.09.1995 - 11 W 2055/95
    Auszug aus OLG Celle, 05.04.2001 - 2 U 196/00
    Der Wert der Beschwer und der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren richten sich hinsichtlich des Antrags auf Zustimmung zur Herabsetzung der monatlichen Miete bei dem vorliegenden gewerblichen Mietverhältnis nach § 9 ZPO , weil insoweit keine andere Beurteilung als bei einer Klage auf Mietzinserhöhung in Betracht kommt (vgl. Senat, OLGR 1996, 84; BVerfG WuM 1996, 321 [BVerfG 30.01.1996 - 1 BvR 2388/95] ).
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